Wieviel Anrecht hat der Feuerwehrdienstleistende
auf Beistand nach schweren Unglücken?
Gedankenanstoß zu Möglichkeiten, wie diese Hilfe in der Praxis aussehen kann

Des Deutschen ausgeprägter Sinn nach Existenz- und Zukunftssicherung ist ungebrochen. Man versichert Hausrat, Schmuck und Leben und erhebt als Steuerzahler den Anspruch auf rasche Hilfe in allen Notsituationen. Dass der lebensbedrohliche oder lebensauslöschende Unglücksfall schneller eintreten könnte als man denkt, ist dabei nicht nur ein Verkaufsargument von Versicherungsvermittlern, sondern wird von den Geschehnissen des Lebens selbst immer wieder auf bedrückende Weise deutlich. Doch woher kommt die Hilfe, wenn Technik und Mensch versagt haben und schreckliche Unglücke und Unfälle keinen Freiraum mehr für eigenmächtige Entscheidungen oder zeitliche Ermessensfragen lassen? Welche bezahlte Apparatur des Staates ist es. die entstandene Trümmerhaufen beseitigt und umsichtig handelt, um Leben zu retten und Hab und Gut so weit als möglich zu sichern? Umfragen und Gespräche ergeben immer wieder aufs Neue niederschmetternde Ergebnisse über den Informationsstand der Bevölkerung. Das Anspruchsdenken der Gesellschaft setzt Soforthilfe als Selbstverständlichkeit voraus. Dass sich jedoch hinter jeder Rettungs- und Bergungsaktion ein funktionierendes Gebilde zwischen staatlichem, bezahlten Rettungs- und Ordnungsdienst sowie ehrenamtlich tätigen Menschen verbirgt, wischt häufig unter dem Scharfblick des mündigen Bürgers hinweg auf die Schiene der Blindheit einer übersättigten Gesellschaft.

Die Bayerischen Feuerwehren haben sich verpflichtet, innerhalb von zehn Minuten an jeder Einsatzstelle zu sein. Es sind Menschen wie du und ich, die zum unersetzlichen Nutzen der Gesellschaft ihrer Sucht, zu helfen, unterliegen und hoffentlich niemals einen Grund finden werden, sich gegen das „Helfersyndrom“ zu wehren. Der Nachbar von nebenan, der sein Brot als Maurer verdient, gehört ebenso der Freiwilligen Feuerwehr an wie der eben erst 16 Jahre alt gewordene Schüler des Gymnasiums, der von der Kameradschaft der Feuerwehrleute schwärmt und in geradezu kindlicher Naivität den Gedanken an die schrecklichen Ereignisse vergangener und kornmender Einsätze verwirft. Dann schließlich, wenn der Funkwecker und die Sirene Alarm auslösen und man der Realität eines brutalen Schlachtfeldes beispielsweise an der Einsatzstelle eines tödlichen Verkehrsunfalls gegenübersteht und sich zu umsichtigem Handeln staatlich wie menschlich verpflichtet fühlt, wird das Gebilde aller Rettungsdienste zur selbstverständlichen Funktionalität der Menschen vor Ort.

Das Anspruchsdenken unserer Gesellschaft wird aller Voraussicht nach wachsen. Doch wie viel Anspruch hat eigentlich der im Rettungsdienst stehende auf seelischen Beistand nach der offiziellen Bewältigung der Einsatzanforderungen? Welche Ausmaße psychischer Belastung muss und kann er verarbeiten? Kann man die Feuerwehrfrau oder den Feuerwehrmann ruhigen Gewissens an der Leitplanke sitzen und über Wertigkeit und Verlauf des Lebens grübeln lassen, wenn wenige Meter von ihm entfernt die Überreste eines menschlichen Körpers liegen, der zuvor in der Hoffnung auf Rettung aus einem demolierten Wrack geborgen wurde? Wo sind die Grenzen zumutbarer Verteilung anspruchsgetränkter Forderungen der Bevölkerung an einen Staat, der sich zu Recht auf die Zuverlässigkeit einiger Menschen von nebenan verlassen kann und verlässt?

Der Verantwortung gegenüber dem Nächsten kann sich glücklicherweise kein Christ entschuldbar entziehen. Die konfessionellen Gesetze lassen in der Verantwortlichkeit keinen Raum für Diskussionen über Zuständigkeit. Sicher - der Einsatz der Feuerwehren ist freiwillig, niemand wird gezwungen, sich in deren Dienst zu stellen. Aber wer wird es künftig sein, wenn nicht der engagierte Bürger, der sich für den Dienst am Nächsten bereitstellt? Vergessen sollten wir eines nicht - auch der ehrenamtlich tätige Feuerwehrdienstleistende hat ein Anrecht auf den Schutz durch den Staat.
Nicht nur durch den Steuerzahler ermöglichte technische Ausrüstung ist es, die diesen Schutz gewährt. Vielleicht werden sich Kirche, Staat und Bevölkerung endlich ihrer Aufgabe bewusst, sich mit den Menschen echt solidarisch zu erklären, die versuchen, Trümmerhaufen gesellschaftlichen Daseins zu beseitigen.

Carolin Rausch 09.11.1999 FB Öffentlichkeitsarbeit im BFV Oberfranken e. V
Feuerwehrdienstleistende, Freie Mitarbeiterin der Frankenpost
 


Ehrenamt und wirtschaftlicher Nutzen

Verhängnisvolle Fehleinschätzungen verstecken sich oft im Wandel von Sprache und Sprachverständnis. So wird dem Begriff „Ehrenamt“ vorbehaltlos zugestimmt. Im Wort stecken Respekt, auch Selbstwert - das Ehrenamt dient dem Gemeinwohl und steht außer Zweifel.

Dagegen steht ein anderer Ehrenbegriff aus nationalen, kriegerischen Zeiten. „Gefallen auf dem Feld der Ehre“ heißt es im Nachruf ganzer Generationen; Ehrentod und Ehrengrab, zwölf Jahre alt war das letzte Aufgebot für den „Endkampf“ der besiegten Nation. Die Ehre blieb übrig - ohne Zweifel.

Zwölf Jahre alt sind die neuen Aktiven der Feuerwehren, die oft schneller als beabsichtigt in den Sog der Vernichtung auf den Straßen gezogen werden, in einen modernen Krieg der Materialien und Menschenleben. Der Preis für das Vielleicht-Abenteuer kann hoch sein - wer hilft den Gefallenen, Verwundeten im Ehrenamt? Anlässlich des Deutschen Feuerwehrtages wurde innerhalb des Deutschen Verbandes eine Stiftung gegründet unter dem Namen „Hilfe für Helfer“. Sie wird greifen in dem ständig wachsenden Problemfeld um das Ehrenamt der Rettungskräfte, die den Sinn hinter dem Engagement oft nicht mehr sehen: Zwischen menschlichem Erbarmen und dem wirtschaftlichen Nutzen Dritter: An ihrem opfervollen Einsatz klafft eine Lücke.

In Augsburg waren Wirtschaftsgüter im Wert von vielleicht hunderten Millionen Mark im Wettbewerb um die Gunst des Kunden zu sehen - des Kunden, der Feuerwehr heißt. Die hochmoderne, unentbehrliche technische Ausrüstung: Teuer, empfindlich, spezialisiert, wird dann bedient von Frauen und Männern im Ehrenamt. Ehrenamtliche setzen Urlaub, Gesundheit und Familienfrieden ein für Ausbildung und Training. Im Einsatz werden sie verpflichtet zu Höchstleistungen, werden zur Verantwortung gezogen bei Fehleinschätzungen und Materialverlust. Ihr Lohn ist vielleicht ein Händedruck, danach müssen sie die teure Technik putzen, warten, einsatzbereit halten. Der Wirtschaftswert „Feuerwehr" birgt eine Dunkelziffer, in der tausende von ehrenamtlichen Helfern den Schlüssel zum Umsatz in Händen halten. Der Nachwuchs meldet Zweifel an. Im Sport winken Prämien, bei der Freiwilligen Feuerwehr hartes Lernen. Die Verknüpfung von wirtschaftlichem Nutzen und Ehrenamt macht vielen zu schaffen. Ausrüstungen von der Rettungsschere bis zum Löschfahrzeug sollten zum reinen Nettopreis abgegeben werden -das Ehrenamt zu ehren durch grundsätzlichen Verzicht auf Gewinn, Ehrenlieferung zum Ehrenamt. Mehrwert schaffen durch Gratisleistung?

Unverzichtbar - unmoralisch - unbezahlbar.



Irmintraut Jasorka, freie Journalistin seit Jahren mit dem Dienst der Freiwilligen Feuerwehren im Lkr. Bayreuth vertraut.
Feststellungen nach dem Besuch der INTERSCHUTZ 2000 in Augsburg.
 

Aus: Florian kommen, Mitteilungsblatt des Bayerischen Landesfeuerwehrverbands, Nr. 32, 17.07.2000, S. 18-19
 

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